Liebe Eltern,

wie überall im Leben, gibt es auch an unserer Schule nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen. Diese sollen den Schulalltag angenehmer für ihre Kinder und uns Lehrer gestalten. Bitte sprechen sie die Punkte in einem kurzem Gespräch mit ihren Kindern an. Versuchen sie die angesprochenen Themen anhand von Beispielen zu verdeutlichen.

Vielen Dank für ihre Unterstützung

Sekundarschule der Stadt Warstein Schul- und Hausordnung

1.  Präambel

Ziel der Sekundarschule Warstein ist es, unseren Kindern und Jugendlichen einen  Lernort zu bieten, den man gerne besucht, an dem man motiviert lernt und optimal  gefördert  wird.  Die  Schule  soll  ein  Ort  sein,  der  jedes  Mitglied  der  Schulgemeinschaft wertschätzt und die verschiedenen Stärken  jedes Einzelnen  und deren Unterschiede als Bereicherung versteht.

Verantwortungsbewusstsein, respektvoller Umgang miteinander, Höflichkeit und  Toleranz sind Eckpfeiler für unser schulisches Zusammenleben.

2.  Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

– In  den  Pausen  dürfen  Schülerinnen  und  Schüler  das  Schulgelände  grundsätzlich nicht verlassen. Ausnahmen bilden die Genehmigungen von  Aufsicht führenden Lehrpersonen.
– Schülerinnen  und  Schüler  begegnen  sich  rücksichtsvoll  und  tragen  Meinungsverschiedenheiten  nicht  mit  körperlicher  oder  verbaler  Gewalt aus.
– Das  Schulgebäude,  alle  Ausstattungsgegenstände  und  der  Schulhof werden pfleglich behandelt und sauber gehalten, der Hofdienst wechselt dazu wöchentlich von Klasse zu Klasse.
– Die  Toiletten  sind  keine  Aufenthaltsräume.  Hier  gilt  eine  besondere Verpflichtung zur Hygiene und Sauberkeit.
– Beim Pausensport werden die einzelnen Spielzonen eingehalten.
– Während  der  Unterrichts-  und  Pausenzeiten  gilt  ein  generelles Handyverbot.

3.  Verhalten auf dem Schulweg und an der Bushaltestelle

– Überhastetes Laufen, Schubsen und Drängeln sind zu unterlassen.
– Beim Einsteigen in den Bus haben die jüngsten Mitglieder unserer Schule Vorrang.

4.  Verhalten im Unterricht

– Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
– Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.

–  Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
– Schülerinnen und Schüler haben zu Unterrichtsbeginn die notwendigen Materialien auf dem Tisch.
– Wir sind aufmerksam und beteiligen uns am Unterricht.
– Wir melden uns und warten, bis wir aufgerufen werden.
– Wir hören zu, wenn andere sprechen.
– Wir befolgen die Anweisungen der Lehrerinnen und Lehrer.

Außerdem gilt:

– Fachräume

Die Fachräume dürfen nur mit Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Es gelten die entsprechenden Fachraumordnungen.

– Unterrichtsausfall

Ist  eine  Klasse  10  Minuten  nach  Unterrichtsbeginn  noch  ohne  Lehrkraft,  so verständigt die Klassensprecherin/der Klassensprecher das Sekretariat.

5.  Unterrichtsversäumnisse

Bei  Erkrankung  ist  die  Schule  schnellstmöglich  durch  einen
Erziehungsberechtigten  telefonisch  zu  benachrichtigen.  Die  schriftliche Entschuldigung (im Lernplaner) ist dem Klassenlehrerteam bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorzulegen. Tritt eine Erkrankung während der Unterrichtszeit auf, so trifft die jeweilige Lehrkraft in Absprache mit den Erziehungsberechtigten weiter Maßnahmen. Anträge auf Beurlaubung sind dem Klassenlehrerteam rechtzeitig vorzulegen. Eine Beurlaubung  unmittelbar  vor  oder  nach  den  Schulferien  ist  grundsätzlich  nicht zulässig.

6.  Sachschäden

Aufgetretene  Schäden  in  den  Schulgebäuden  oder  an  sonstigen
Einrichtungsgegenständen sind sofort dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.  Bei  grob  fahrlässiger  oder  mutwilliger Zerstörung  von  Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.

Ausgeliehene  Schulbücher  sind  pfleglich  zu  behandeln  und  mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei der Rückgabe stark beschädigter Bücher wird eine Kostenbeteiligung von 10 € fällig.