Schulordnung

Haus- und Schulordnung der Sekundarschule der Stadt Warstein

1.  Präambel

Ziel der Sekundarschule Warstein ist es, unseren Kindern und Jugendlichen einen Lernort zu bieten, den man gerne besucht, an dem man motiviert lernt und optimal gefördert wird. 

Gemäß unseres Leitbildes: „Eine Schule für ALLE – Hier zählt der Mensch“, soll die Schule ein Ort sein, der jedes Mitglied der Schulgemeinschaft wertschätzt und die verschiedenen Stärken jedes Einzelnen und deren Unterschiede als Bereicherung versteht.

Verantwortungsbewusstsein, respektvoller Umgang miteinander, Höflichkeit und Toleranz sind Eckpfeiler für unser schulisches Zusammenleben.

2.  Verhalten im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

  • Schülerinnen und Schüler begegnen sich rücksichtsvoll und tragen Meinungsverschiedenheiten nicht mit körperlicher oder verbaler Gewalt aus.
  • Das Schulgebäude, alle Ausstattungsgegenstände und der Schulhof werden pfleglich behandelt und sauber gehalten, der Hofdienst wechselt dazu wöchentlich von Klasse zu Klasse jeweils in Abteilung I (Jg. 5 -7) und Abteilung II (Jg. 8 – 10).
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Hier gilt eine besondere Verpflichtung zur Hygiene und Sauberkeit. Der Gang zur Toilette während der Unterrichtszeit bleibt die Ausnahme.
  • Für die Jahrgangsstufen 5 – 7 und 8 – 10 gibt es separate Bereiche auf dem Schulhof (siehe Schulgeländeplan). Die Schülerinnen und Schüler verbringen ihre Pausen in dem ihnen zugewiesenen Bereich.
  • Beim Pausensport werden die einzelnen Spielzonen eingehalten (Abstand vom Gebäude). Zur Minderung der Unfallgefahr werden ausschließlich Softbälle benutzt (keine Leder- bzw. Basketbälle).
  • Schülerinnen und Schüler dürfen nur nach schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern den Schulhof in der Mittagspause zweckbestimmt verlassen.
  • Im Schulgebäude gilt ein generelles Handyverbot für Schülerinnen und Schüler. Die Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Endgeräten ist nur zu unterrichtlichem Zweck gestattet und bedarf der Erlaubnis der Lehrkraft. Unerlaubte Ton- und Bildmitschnitte können strafrechtliche und schulische Konsequenzen zur Folge haben. Das Mitbringen privater Geräte wie Smartphones erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei Verlust erfolgt keine Haftung seitens der Schule.
  • Im Unterricht ist keine Kopfbedeckung erlaubt – Ausnahme: religiös oder medizinisch induziert.
  • Der Verzehr von Knabbereien (Chips, Flips etc.) und Sonnenblumenkernen sowie das Kaugummikauen ist nicht gestattet. Die mitgebrachten Getränke beschränken sich auf Wasser und Saftschorlen.

3.  Verhalten im Unterricht

  • Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
  • Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Wir haben zu Unterrichtsbeginn die notwendigen Materialien auf dem Tisch.
  • Wir sind aufmerksam und beteiligen uns am Unterricht.
  • Wir melden uns und warten, bis wir aufgerufen werden.
  • Wir hören zu, wenn andere sprechen.
  • Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.

Außerdem gilt:

Fachräume

Die Fachräume dürfen nur mit Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. Es gelten die ent-sprechenden Fachraumordnungen.

Unterrichtsversorgung

Ist eine Klasse 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch ohne Lehrkraft, so meldet dies die Klassen-sprecherin/ der Klassensprecher im Sekretariat.

IServ

Als Kommunikationsmittel für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer dient der Schulserver IServ. Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, ihr dortiges E-Mail-Postfach regelmäßig auf Nachrichten zu überprüfen und von Lehrkräften eingestellte Aufgaben fristgerecht zu bearbeiten.

Lernplaner

Der Lernplaner dient als Kommunikationsmittel mit den Eltern und Erziehungsberechtigten und ist ständig mitzuführen. Die wöchentliche Eintragung der SegeL-Aufgaben ist Voraussetzung für das eigenständige Arbeiten und muss von allen Schülerinnen und Schülern geleistet werden.

4.  Unterrichtsversäumnisse

Bei Erkrankung ist die Schule schnellstmöglich durch einen Erziehungsberechtigten über IServ im Modul Abwesenheiten zu benachrichtigen. Die schriftliche Entschuldigung (im Lernplaner) ist dem Klassenlehrerteam bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs vorzulegen.

Wer als Schüler/in während der Unterrichtszeit erkrankt oder aus einem anderen Grund die Schule verlassen muss, informiert persönlich die/den Klassenlehrer/in. Anträge auf Beurlaubung sind dem Klassenlehrerteam eine Woche vorher vorzulegen.

Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist grundsätzlich nicht zulässig.

5.  Sachschäden

Aufgetretene Schäden in den Schulgebäuden oder an sonstigen Einrichtungsgegenständen sind sofort dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.  Bei grob fahrlässiger oder mutwilliger Zerstörung von Schuleigentum haften die Erziehungsberechtigten.

Ausgeliehene Schulbücher sind pfleglich zu behandeln und mit einem Schutzumschlag zu versehen. Bei der Rückgabe stark beschädigter Bücher wird eine Kostenbeteiligung von 10 – 20 € fällig.

6.  Zuwiderhandlungen 

Diese Schulordnung ergänzt die Bestimmungen des Schulgesetzes NRW. Zuwiderhandlungen werden durch erzieherische Einwirkungen bzw. Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG NRW geahndet.