Wichtige Informationen für den Abschlussjahrgang (18.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

vielen Dank für die aktive Teilnahme an der heutigen Abfrage zur Schulöffnung am Donnerstag, 23.04.2020. Unsere organisatorischen Maßnahmen werden dank Ihrer/eurer Mithilfe stark vereinfacht.

Soeben erreichte uns die 15. Dienstmail des MSB, deren Inhalt die Richtigkeit unserer vorausschauenden Planung unterstreicht.

Hier in Auszügen:

Pflichtige und freiwillige schulische Veranstaltungen

In der SchulMail Nr. 14 wurde ausgeführt, dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der kommenden Woche zunächst alle weiterführenden Schulen betrifft, die Vorbereitungen auf Prüfungen und auf Abschlüsse vornehmen sowie Prüfungen abnehmen.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist verpflichtend

· für die Schülerinnen und Schüler weiterführender allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses.

Lediglich die Teilnahme an Lernangeboten in den jeweiligen Prüfungsfächern zur Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ist freiwillig, weil die Schülerinnen und Schüler den curricularen Unterricht in der Q2 nahezu vollständig erhalten haben. Das Angebot einer freiwilligen schulischen Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung soll den aktuellen Umständen Rechnung tragen und ist daher eine Option, keine Pflicht.

II. Unterrichtsteilnahme von Schülerinnen und Schülern

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen (siehe hierzu III.) haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist. Die Art der Vorerkrankung braucht aus Gründen des Datenschutzes nicht angegeben zu werden. Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.

In der Folge entfällt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz).“

Nehmen Sie bitte an der notwendigen Abfrage teil, sollte dies bisher noch nicht geschehen sein.

Ihre/Eure Informationen erleichtern die schulinterne Organisation im Sinne aller Beteiligten.

Ich wünsche Ihnen/euch ein schönes und gesundes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Wichtige Information zu Klassenfahrten

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

aufgrund der derzeitigen „Corona Krise“ bitten wir Sie, jegliche Zahlungen für Klassenfahrten, Ausflüge etc. vorerst auszusetzen.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Jahrgangs-Team 9

Abfrage: Abschlussvorbereitungen des zehnten Jahrgangs in der Schule

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am Donnerstag, 23.04.2020, öffnet die Sekundarschule der Stadt Warstein zur Erweiterung der Abschlussvorbereitungen der Schüler*innen unseres zehnten Jahrganges.

Unter den vorherrschenden Bedingungen kann sebstverständlich kein regulärer, traditioneller Schulbetrieb in euren Klassen und Kursen durchgeführt werden.

Stattdessen sind wir bemüht, auf der Basis eines strengen Hygieneplanes, ein Unterstützungsangebot nach strengen Regeln in Kleingruppen anbieten zu können, welches weder die Gesundheit der Schülerinnen noch der Kolleginnen gefährdet.

Zur Optimierung unserer vorbereitenden Maßnahmen benötigen wir zunächst Ihre/eure Unterstützung.

Ich möchte Sie/euch bitten uns eine Benachrichtigung an das Email-Postfach „AbschlussCo@sekwa.de“ zu senden:

Variante 1:

Name: ___________, Klasse: ___________

Ich werde das Unterstützungsangebot der Sekundarschule der Stadt Warstein verbindlich wahrnehmen und die Schule, beginnend am 23.04.2020, besuchen.

Hierzu werde ich sämtliche Hygiene- und Verhaltensregeln streng beachten und jegliche Veränderung meines persönlichen Gesundheitszustandes direkt kommunizieren.

Variante 2:

Name: ___________, Klasse: ___________

Ich werde das Unterstützungsangebot der Sekundarschule der Stadt Warstein nicht wahrnehmen.

Ich möchte weiterhin die Möglichkeiten des „Selbstgesteuerten Lernens- Digital“ nutzen und benötige differenziertes Aufgabenmaterial.

Besprechen Sie sich bitte über Ihre/eure Auswahl und senden Sie eine Variante bis Montag, 20.04.2020 um 18.00 Uhr, an die Adresse AbschlussCo@sekwa.de.

Vielen Dank für Ihre/eure Unterstützung.
Wir sind ein starkes Team, bleiben Sie alle gesund!

Beste Grüße sendet

Marcus Schiffer
Schulleiter

Rahmenbedingungen zur vorsichtigen und gestuften Wiederaufnahme des Schulbetriebes (17.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

zur vorsichtigen und gestuften Wiederaufnahme des Schulbetriebes in Nordrhein-Westfalen sollen folgende Zielsetzungen erfüllt werden.

Es folgen, die für Sie/euch relevanten Strategien zum Umgang mit dem Corona-Virus aus der 14. Dienstmail des Staatssekretärs für das MSB in Auszügen:

„I. SCHRITTWEISE WIEDERAUFNAHME DES SCHULBETRIEBS

Die gestrige Entscheidung macht es möglich, dass nach entsprechenden Vorbereitungen der Schulbetrieb zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen ab Donnerstag, 23. April 2020, wiederaufgenommen wird. Dabei geht es an allen weiterführenden Schulen um Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

II. SCHULORGANISATORISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Anmerkung der Schulleitung: Die vorgesehenen schulspezifischen Organisationsgrundlagen und -formen der Sekundarschule der Stadt Warstein erhalten Sie in einem gesonderten Informationsschreiben.

III. FORTSETZUNG UND AUSWEITUNG DER NOTBETREUUNG

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten.

Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten.

IV. SCHULFORM- UND BILDUNGSGANGBEZOGENE REGELUNGEN

ZENTRALE PRÜFUNGEN 10 (ZP 10)

In den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen sollen mit Priorität die Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden, die im Sommer den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Auch hier ist die bestmögliche Vorbereitung das Ziel.

Da auch diese Klassen aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein.

Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten.

Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden.

Anmerkung der Schulleitung: Das Zeitraster des Prüfungszeitraumes an der Sekundarschule der Stadt Warstein erhalten Sie / erhaltet ihr in gesonderter Form.

  1. LERNEN AUF DISTANZ

Das Ruhen des Unterrichts hat alle am Schulleben Beteiligten, Schulleitungen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern von jetzt auf gleich in eine Situation versetzt, in der Unterricht am gleichen Ort zur gleichen Zeit nicht mehr möglich war. Vieles, was im gewohnten Unterricht gut funktioniert hat, konnte nicht fortgesetzt werden. Dennoch war von Anfang an klar, dass die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern Lernangebote machen sollten. Unsere Lehrkräfte sind hervorragend ausgebildet und sie wissen am besten, wie sie Lernprozesse anregen und organisieren müssen. Dafür hat es in den letzten Wochen viele gute Beispiele gegeben. Wir sind froh, dass wir in diesen Zeiten auf die Expertise unserer Lehrkräfte zurückgreifen können, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, um mich für das besondere Engagement an dieser Stelle zu bedanken.

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Wir haben im Rahmen unserer FAQ-Liste und auch im Rahmen der 9. Schulmail hervorgehoben, dass die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben keiner Leistungskontrolle oder -bewertung unterliegen. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden.

Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

Es gilt weiterhin beim Lernen auf Distanz, Augenmaß zu bewahren.

V.

Wegen der weiterhin dynamischen Entwicklung der Lage sowie der Ankündigung der Bundeskanzlerin, am 30. April 2020 erneut mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zu beraten, planen wir diese Schritte zunächst nur bis zum 4. Mai 2020.“

Innerhalb dieser Rahmenvorgaben werden wir die schulspezifischen Organisationsformen im Sinne aller Schüler*innen unseres Abschlussjahrganges umsetzten.

Einen detaillierten Zeit- und Organisationsplan erhalten die Schüler*innen zeitnah.

Lerngruppen und Klassenräume werden diesbezüglich ebenso thematisiert wie die Stundentafel oder der Schüler*innentransport.

Ich freue mich bereits sehr auf die Rückkehr unserer Schüler*innen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen.

Marcus Schiffer
Schulleiter

Vorinformationen zur behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

ich möchte Ihnen einige wesentliche Vorinformationen zu einer behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes übermitteln.

Es zeichnet sich folgendes Stufenmodell ab:

  • Vor der Öffnung bzw. Teilöffnung der Schulen für eine
    Wiederaufnahme des Schulbetriebs sieht das MSB eine Vorlaufzeit zur
    Durchführung der notwendigen organisatorischen Vorbereitungsmaßnahmen
    vor. Diese Maßnahmen beginnen am Montag, 20. April 2020.
  • Unmittelbar nach Durchführung dieser organisatorischen Maßnahmen
    sollen die Schulen am 23. April 2020 für prüfungsvorbereitende
    Maßnahmen und Unterricht ausschließlich nur für die Schülerinnen und
    Schüler geöffnet werden, die in diesem Schuljahr noch Prüfungen zu
    absolvieren haben, weil sie Schulabschlüsse anstreben.
  • Die bisherige Notbetreuung wird fortgesetzt und in einem angemessenen
    Umfang auf weitere Bedarfs- und Berufsgruppen ausgeweitet.
  • Vorgesehen ist darüber hinaus, den Schulbetrieb an den Grundschulen
    am 4. Mai 2020 vorerst ausschließlich für den Jahrgang 4
    wiederaufzunehmen.

Selbstverständlich haben diese und weitere Schritte zum Schutze der
Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer und aller in
Schule Beschäftigten unter Einhaltung klarer Hygienevorgaben und unter
Sicherstellung des notwendigen Infektionsschutzes zu erfolgen.

Weitere Erläuterungen zu den oben aufgeführten Punkten sowie weitere
Informationen sind für den heutigen Tag angekündigt.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  1. Das hier skizzierte Stufenmodell offenbart die allgemeingültige Strategie zur behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes.
  2. Verfolgen Sie bitte die Informationen auf der schuleigenen Homepage.
  3. Fragen zur behutsamen und schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebes an unserer Schule können erst nach dem Erhalt der angekündigten Dienstanweisung konkret beantwortet werden.
  4. Eine offizielle Terminierung der spezifischen Schulöffnung der Sekundarschule der Stadt Warstein erfolgt auf der Schulhomepage für den entsprechenden Jahrgang bzw. die entsprechende Schülergruppe.

Ich werde die detaillierten Informationen direkt über die erfolgreich erprobten Kommunikationskanäle an Sie/euch weiterleiten.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Elterninformation (14.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

nach den „besonderen“ Ostertagen dieses Jahres, kündigen sich nun weitere tiefgreifende gesellschaftliche und somit natürlich auch schulische Maßnahmensveränderungen an.

Es gilt die kommenden politischen Entscheidungen der nächsten beiden Tage, frei von jeglicher Spekulation, ruhig abzuwarten und im Sinne aller Schüler*innen umzusetzen.

Ich werde Sie/euch alle möglichst zeitnah über faktische Entscheidungen informieren.

Sie alle haben in den vergangenen Wochen beeindruckend besonnen, diszipliniert und zielorientiert gehandelt. Mein Respekt gilt Ihrer/eurer psychischen sowie physischen Leistungsfähigkeit.

Das gesamte Team der Sekundarschule der Stadt Warstein, der Schulträger Stadt Warstein, die Bezirksregierung Arnsberg sowie das MSB des Landes Nordrhein-Westfalens arbeiten bereits an weiteren vorbereitenden organisatorischen Maßnahmen zur Optimierung der Beschulung Ihrer Kinder bzw. aller Schüler*innen unserer Schule.

Wann, wer, wie und wo? Diese Fragen möchte ich in meiner nächsten Elterninformation bestmöglich beantworten können.

Mit der beruhigenden Gewissheit sowohl der gesundheitsfürsorglichen als auch der schulischen Verantwortung gerecht werden zu können,

verbleibe ich mit den besten Grüßen.

Marcus Schiffer
Schulleiter

Osterwünsche (09.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

das Osterfest dieses Jahres kündigte sich bereits frühzeitig unter besonderen gesellschaftlichen Vorzeichen an und diente in vielen Diskussionen als Fixpunkt zur Bewertung und Weiterentwicklung der strategischen Planung.

Nun erleben wir alle dieses Fest geprägt von gesundheitlichen Schutzmaßnahmen, einem ruhenden regulären Schulbetrieb, dem „Selbstgesteuerten Lernen – Digital“ sowie einem Defizit an zwischenmenschlicher Begegnung sowie dem Gefühl von fehlender Planungssicherheit.

Ich darf Ihnen/euch im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule der Stadt Warstein versichern, dass wir gemeinsam mit dem Schulträger, der Bezirksregierung und dem Ministerium für Bildung täglich darum bemüht sind, Ihnen/euch Transparenz und Planungssicherheit zu gewährleisten.

Hier verfolgen wir gemeinsam zwei große Ziele:

  1. Alle Schüler*innen und Schüler sollen, unter den gegebenen Bedingungen, bestmögliche Bildungsangebote erhalten. Weder die individuelle Schullaufbahn noch der individuelle Schulabschluss sollen, durch einen ruhenden regulären Schulbetrieb, negativ beeinflusst werden.
  2. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten in direkter Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen, über die Schuladresse „SekWaCo@sekwa.de“ sowie über die Schulhomepage sämtliche Informationen zur Gewährleistung höchstmöglicher Planungungssicherheit.

Nutzen Sie bitte diese Kommunikationskanäle weiterhin.
Wir sind gerne für Sie/euch da!

Schließlich darf Ihnen/euch ein besonderes Osterfest 2020, geprägt von Harmonie und Gesundheit, wünschen.

Mit der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen!

Im Namen des gesamten Teams der Sekundarschule Warstein verbleibe ich mit den besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Serviceangebot (06.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

wir dürfen Ihnen/euch für die Zeit vom 06.04. – 19.04.2020, als zusätzliche Serviceleistung, weitere Lernmaterialien im Downloadbereich unserer Schulhomepage anbieten.

Diese können als Wiederholungsinstrumente, Erweiterungsbausteine oder zur Vorbereitung auf kommende Prüfungen verwendet bzw. bearbeitet werden.

Eine entsprechende Linksammlung konnte ebenfalls implementiert werden, um das Lernangebot zu erweitern.

Ich wünsche Ihnen/euch allen viel Erfolg, Entspannung und Gesundheit.

In der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen verbleibe ich

mit den besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Elterninformation (06.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

selbstverständlich sind unsere Kolleginnen und Kollegen auch weiterhin per Mail für Sie/euch erreichbar: Nachname@sekwa.de

Ferner erreichen Sie die Schule unter: SekwaCo@sekwa.de

Wir sind und bleiben für Sie/euch da!

Beste Grüße sendet

Marcus Schiffer
Schulleiter

Elterninformation (03.04.2020)

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

uns alle beschäftigt schon jetzt die Frage, wie es mit der Schule und dem Unterricht am 20.04.2020 weitergehen wird.

Die Entscheidung darüber wird vor allem unter den Gesichtspunkten des Gesundheitsschutzes zu treffen sein. Bund und Länder haben am Mittwoch dieser Woche entschieden, dass die bundesweiten Kontaktbeschränkungen bis zum 19. April 2020 aufrechterhalten werden müssen. Welche Verhaltensregeln ab dem 20. April 2020 gelten werden und welche Auswirkungen das auf den Schulbetrieb haben wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.

Es ist aber beabsichtigt, Sie/euch ab dem 16. April 2020 über die weiteren Schritte zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

Wir werden Sie/euch zeitnah über alle Entscheidungen in Kenntnis setzen!

Seien Sie sich/ seid euch nochmals gewiss:

„Es werden durch die vorübergehende Schulschließung keine schullaufbahn- und schulabschlussrelevanten Nachteile entstehen!“

Bleiben Sie/ bleibt alle gesund!

Ein gesundes Osterfest wünscht

Marcus Schiffer
Schulleiter