Elterninfo zu den Änderungen der Coronaschutzverordnung

Sehr geehrte Eltern der Klassen 10,
Sehr geehrte Erziehungsberechtigte der Klassen 10,

gestern wurden Änderungen an der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO vom 07.01.21 In der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung) vorgenommen. Dies betrifft auch die Maskenpflicht.

Die Schüler*innen sind demzufolge verpflichtet, eine medizinische Maske (OP Maske), Maske des Standards FFP2 und höheren Standards jeweils ohne Ausatemventil oder eine Maske vergleichbaren Standards (K 95/95N) zu tragen.

Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands im Klassenraum, im Schulgebäude und auf dem Schulhof.

Das Betreten des Schulgebäudes ist nur für Schülerinnen, Lehrerinnen und schulisches Personal erlaubt.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und hoffen auf einen guten Start.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

Mit freundlichen Grüßen
Sonja Krampe
Abteilungsleiterin 8-10