NEUER JAHRGANG 5: Elternabend & Kennenlerntag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten des künftigen Jahrgangs 5,

wir freuen uns, Sie und Ihre Kinder in unserer Schule begrüßen zu dürfen.

Der Informationsabend für Eltern und Erziehungsberechtigte findet am 02.06.2022 findet um 19 Uhr in unserer Mensa (rechter Gebäudeteil, ehemalige Hauptschule) statt. An diesem Abend werden Sie über die Grundzüge des Lernens an der Sekundarschule informiert und lernen die neuen Klassenlehrer Ihrer Kinder kennen.

Am 03.06.2022 um 9 Uhr startet dann der Kennenlerntag in der Aula unserer Schule. Nach der Begrüßung und einem Rahmenprogramm gehen die Kinder Klassenweise in ihr künftiges Klassenzimmer. Hier starten wir mit teambildenden Spielen und einer Schulralley. Um 12.00 Uhr endet der sicher aufregende Tag.

Es grüßt Sie und Ihre Kinder das Team der Sekundarschule der Stadt Warstein.

Fraktionssitzung Schüler*innenparlament

Heute fand erfolgreich die Fraktionssitzung zu Absprachen und Diskussionen der Fraktionsziele zur Vorbereitung des morgigen Schüler*innenparlaments statt!

Erasmus-Akkreditierung

Wir freuen uns, dass unser Antrag im Programm ERASMUS+ Akkreditierung im Bereich Schulbildung bewilligt wurde!

Die Europäische Union fördert mit Erasmus+ die Zusammenarbeit von Schulen, den Schüleraustausch ebenso wie Hospitationen und Fortbildungen von Lehrkräften und pädagogischem Personal.

Mit der Erasmus-Akkreditierung sind wir als Schule berechtigt, bis Ende 2027 jährlich Fördermittel für Projekte und Begegnungsfahrten ins europäische Ausland abzurufen.

Global denken – lokal handeln,

nach diesem Motto war der Wahlpflichtkurs Naturwissenschaft/ Jahrgang 8 der Sekundarschulen Warstein unterwegs. Das Thema der Unterrichtsreihe ist die Nachhaltigkeit, Verschwendung von Ressourcen, der ökologische Fußabdruck und das konsumorientierte Leben auf Kosten ärmerer Länder. „Die Schülerinnen und Schüler sind durch die Denkanstöße und Diskussionen zu diesem Thema teils sehr wütend und betroffen gewesen“, so die Kursleiterin Katja Ulrich. Deshalb bot es sich zum Abschluss des Themas an, aktiv zu werden. „Jeder kann etwas für die Umwelt tun und lokal handeln, ohne dass man auf die Entschlüsse der Politiker warten muss“, ist sie sich sicher. Also machten sich die Schülerinnen und Schüler in 4er-Teams mit Handschuhen und Mülltüten in drei Richtungen auf: Schulparkplatz/Rewe-Markt/ Euronics, Wilkeplatz/Schützenhallenumfeld und Lehrerparkplatz/Sportplätze/Wanderweg Richtung Rüthen.

„Ich hätte nicht gedacht, dass wir soviel Plastikmist finden“, lautet die entrüstete Aussage eines freiwilligen Helfers. Es sammelte sich wirklich viel wahllos weggeworfener Müll am Wegesrand an, vor allen Dingen da, wo Leute sich wohl unbeobachtet fühlen. Eine Schülerin kann nicht verstehen,“dass man den Müll einfach so in die Natur oder neben den Mülleimer schmeißt“! Tatsächlich mussten noch einige Mülltüten beschafft werden, damit die Hinterlassenschaften eingesammelt werden konnten, und das nur in einer Aktionszeit von 1,5 Stunden. Dass auch ein halbes Fahrrad und ein defektes Speisfass gefunden wurden, stößt ebenfalls auf Unverständnis.

Zur Belohnung der fleißigen Helfer spendierte Frau Ulrich Kuchen und alle Helfer sind sich einig, dass sie selber mit offeneren Augen durch die Umwelt gehen, bewusster handeln und dazu beitragen möchten, dass weniger Plastik in der Natur landet oder am besten erst gar nicht gekauft wird.

Frau Ulrich (3.v.l.) mit ihrem Team des Wahlpflichtkurses Naturwissenschaften aus dem Jahrgang 8.

Sekundarschülerinnen lernen, sich selbst zu verteidigen

Ein eigens für die Sekundarschülerinnen stattgefundener Kurs im Bereich der Selbstverteidigung für Mädchen fand in der vergangenen Woche statt. Nachfolgend ein Bericht des Soester Anzeigers:

Quelle: Soester Anzeiger, 31.03.2022

Bericht des Soester Anzeigers als Download

Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

soeben hat der Deutsche Bundestag über eine wichtige Änderung des Infektionsschutzgesetzes entschieden. Diese Entscheidung wird auch Auswirkungen auf den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen haben, über die ich Sie hiermit aktuell informieren möchte.

Nach dem heute im Deutschen Bundestag gefassten Beschluss werden ab dem 20. März 2022 u.a. folgende Änderungen des Infektionsschutzgesetzes gelten:

1.) Maskenpflicht in den Schulen

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht eine rechtliche Grundlage für eine Pflicht zum Tragen einer Maske in den Innenräumen von Schulen bereits mit Beginn der kommenden Woche, also mit Wirkung ab dem 20. März 2022, grundsätzlich nicht mehr vor.

Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage dürfen die Länder nur noch unter sehr engen Voraussetzungen und ausdrücklich nur unter Beteiligung und mit Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente durch Rechtsverordnung anordnen, dass in den Innenräumen von Schulen eine medizinische oder FFP2-Maske getragen werden muss. Eine solche Maskenpflicht hat sich dann jedoch auf einzelne Gebietskörperschaften (Kreise oder kreisfreie Städte) zu beschränken.

Allerdings gewährt das Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 2. April 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das bisherige Landesrecht, also die Coronabetreuungsverordnung, in der derzeit vorliegenden Fassung weitergelten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die oben erwähnte Übergangsfrist zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen. Diese Freiwilligkeit bedingt jedoch, dass es für die Schulen weder eine infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen einer Maske durchzusetzen.

2.) Fortsetzung schulischer Testungen

Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Länder jedoch weiterhin schulische Testungen anordnen. Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Im Zusammenhang mit der weiteren Entwicklung des Testgeschehens haben auch die Kultusministerinnen und -minister der Länder schon am 10. März 2022 einvernehmlich festgehalten, in den kommenden Wochen einen vorausschauenden und behutsamen Weg zurück in die Normalität zu verfolgen, bei dem die weitere Entwicklung der Pandemie achtsam im Auge behalten wird. Ziel soll es sein, spätestens bis Mai 2022 alle Einschränkungen, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer Maske und die anlasslosen Testungen in Schulen, aufzuheben.

Mit der oben beschriebenen Entscheidung zur Beendigung der Pflicht zum Tragen einer Maske trägt die Landesregierung diesem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rechnung. Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter