Erweiterung der Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

Die generellen Rahmenbedingungen für die Notbetreuung bleiben auch weiterhin bestehen. Für die folgenden Aspekte ergeben sich jedoch aus der aktuellen FAQ-Liste des MSB NRW zum Angebot „Notbetreuung“ (Stand 20.04.2020) diese Veränderungen:

  • Erweiterung der Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung

Aufgrund der entsprechenden Verordnung des Ministeriums für Arbeit, Gesund und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Tätigkeitsbereiche für eine Notfallbetreuung mit Wirkung vom 23.04.2020 um weitere Bedarfsgruppen ergänzt, siehe Anlage.

  • Wochenendbetreuung:

Mit dem Ende der 17. Kalenderwoche endet die Wochenendbetreuung im Rahmen der Notbetreuung.

  • Betreuung in den Ferien und an Feiertagen:

Die Notbetreuung in Ferienzeiten endet zunächst mit Ende der Osterferien. An den kommenden Feiertagen findet ebenfalls bis auf Weiteres keine Notbetreuung statt.

Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.2020.

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter