Erforderliche Nachweise von Schülerinnen und Schülern bei 3G-Beschränkungen
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen, folgende Hinweise sind bemerkenswert: Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 2 Absatz 8 Satz 3) gelten im öffentlichen Leben außerhalb der Schule „Schülerinnen und Schüler aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestet“. Daher benötigen nach § 4 Absatz 5 Coronaschutzverordnung Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bei 3G-Beschränkungen […]