Impressionen vom Tag der offenen Tür

Der Tag der offenen Tür war erneut ein absoluter Erfolg. Viele Gäste konnten um 10 Uhr in der Aula empfangen werden und geleitet durch Rundführungen oder auch auf eigenem Weg das Schulgebäude, die vielen Stände, Projekte und Klassenräume genauer inspizieren.

Der Bürgermeister der Stadt Warstein, Dr. Thomas Schöne, zeigte sich auch beeindruckt von der sehr gut gefüllten Aula, wie er in seiner Rede betonte. Zudem betonte er die zahlreichen positiven Besonderheiten der Sekundarschule der Stadt Warstein.

Verzicht auf die Maskenpflicht am Sitzplatz ab dem 2. November 2021

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

es folgt die tagesaktuelle Schulmail:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits in der SchulMail vom 6. Oktober 2021 hatte ich angekündigt, dass die Landesregierung beabsichtige, die Maskenpflicht in den Schulen ab dem 2. November 2021 auch in den Unterrichtsräumen aufzuheben.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben. Dies erscheint unter Würdigung aller Umstände – insbesondere der besonderen Gewichtung der entwicklungspsychologischen und pädagogischen Bedeutung eines „normalisierten“ Schulbesuchs – zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

Konkret bedeutet dies:

  • Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bereits bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Coronabetreuungsverordnung.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen schaffen. Die wichtigste Neuregelung daraus ist:

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, den vorgenannten Erlass in den kommenden Tagen an die Gesundheitsämter zu versenden. Wir werden Sie über den weiteren Inhalt zu Beginn der nächsten Woche entsprechend informieren.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Dieser Reihe von – zum Teil sehr aufwändigen – Schutzmaßnahmen, vor allem aber auch dem umsichtigen Verhalten aller Verantwortlichen in unseren Schulen, ist zu verdanken, dass ein Verzicht auf die Maskenpflicht im Unterricht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter“

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Freudige Preisübergabe durch den Schulleiter Herrn Schiffer

Während des Lockdowns ließ sich die Sportfachschaft für ihre Schüler einen besonderen Bewegungsanreiz einfallen: 

Nach der Idee von Sportlehrerin Daniela Reich wurde eine Lauf-/Radchallenge ins Leben gerufen, bei der die Schülerinnen und Schüler ihre Bewegungsaktivitäten mit einer App speichern und dann auf einem Punktekonto sammeln konnten. So sammelten Daniela Reich und die Fachschaftsvorsitzende Katja Ulrich in ihren Sportklassen die erlaufenen und erfahrenen Kilometer ihrer Schülerinnen und Schüler.

Der beste Läufer war Jonas Mestermann aus der Klasse 7a mit 1291 erlaufenen Kilometern. Für diese herausragende Leistung erhielt er einen Online-Kaufgutschein im Wert von 25 Euro. Diese außergewöhnliche Leistung erbrachte Jonas von Anfang des Homeschoolings bis weit in die Sommerferien hinein äußerst fleißig mehrfach in der Woche. 

Je einen 15 € Gutschein erhielten Nick Bilke aus der 9c für ganze 57 erlaufene Kilometer, Jeremy Heller aus der 8b für 34 Lauf- und 285 Radkilometer und Cheyenne Gombert aus der 8c für 41 erlaufene Kilometer.

Das Geld stammt aus den Einnahmen durch die in der Vergangenheit an der Schule von Schülerinnen und Schülern erbrachten Sportabzeichen des DOSB und geht somit wieder an die fleißigen Sportlerinnen und Sportler zurück.

Unser Superläufer Jonas aus der Klasse 7a (Mitte) ist sichtlich erfreut über seinen Erfolg.

Hierzu wurde am 04. Oktober 2021 im Soester Anzeiger die folgende Pressemitteilung veröffentlicht.

Quelle: Soester Anzeiger, 04.10.2021

Freiwillige Durchführung von COVID-19-Selbsttests an Schulen

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

einer offiziellen Ankündigung folgend, kann Ihr Kind in den kommenden Wochen – auch nach den Osterferien – freiwillig an COVID-19-Selbsttests in der Schule teilnehmen. Bisher haben die Schulen in NRW noch keine Tests erhalten.

Sollten Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte nicht wünschen, dass Ihr Kind einen Selbsttest vornimmt, so können Sie dies mit der Abgabe eines Formulars gegenüber der Schule erklären (Widerspruchserklärung) . Das notwendige Formular zur Widerspruchserklärung finden Sie hier:

Download-Link (Widerspruchserklärung)

Ihrem Kind wird in diesem Fall kein Selbsttest durch die Schule ausgehändigt; es nimmt nicht an den Testungen teil.

Bitte beachten Sie: Die Schule kann Ihre Erklärung nur berücksichtigen, wenn sie der Schule auch rechtzeitig vorliegt!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Verfahren zur Befreiung vom Präsenzunterricht im Jahrgang 5-7 (11.12.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
folgender Sachverhalt gilt mit Eingang der heutigen Schulmail:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“

Zur Vereinfachung des Verfahrens haben wir eine eMail-Adresse für Sie eingerichtet, um Ihnen die formlose Befreiung Ihres Kindes vom Präsenzunterricht zu erleichtern:

praesenzpflicht@sekwa.de

Mit besten Grüßen 

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schulmail vom Ministerium für Schule und Bildung (11.12.2020)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

folgender Sachverhalt gilt mit Eingang der heutigen Schulmail:

„Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.“

Zur Vereinfachung des Verfahrens haben wir eine EMail-Adresse für Sie eingerichtet, um Ihnen die formlose Befreiung Ihres Kindes vom Präsenzunterricht zu erleichtern: Schulpflicht@sekwa.de.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.

Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021! Bleiben Sie gesund!“

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Update: Schule 2020 – (m)ein besonderes Erlebnis

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen aller Klassen,

heute beginnt für alle Schüler*innen der Sekundarschule der Stadt Warstein eine neue Lernwoche unter besonderen Bedingungen.

Während unsere Abschlussjahrgänge zur speziellen Prüfungsvorbereitung in der Schule Unterstützung finden, lernen die anderen

Schüler*innen weiter fleißig selbstgesteuert und digital. Die Lernergebnisse sind bemerkenswert.

Ich habe eine besondere Bitte an Sie/euch: „Lasst uns teilhaben an den Ergebnissen eurer Kreativität!

Unter dem Titel „Schule 2020 – (M)ein besonderes Erlebnis“ könnt ihr eure Werke (Bilder, Collagen, Kurzvideos …) zu jeder Zeit an die Emailadresse: Kreativitaet@sekwa.de versenden. Einsendeschluss ist der 05. Mai 2020!

Eure Leistungen werden auf der Schulhomepage veröffentlicht und von einer Fachjury bewertet. Zur besonderen Motivation sollen die drei innovativsten Werke sogar einen Sonderpreis erhalten! Bleibt also kreativ!

Ich wünsche Ihnen/euch einen gelungenen Wochenstart und eine kurzweilige und gesunde Zeit!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

P.S.: Die ersten Kunstwerke sind dankenswerterweise bereits unter der Rubrik „Lernmaterial“ im Unterverzeichnis „Schule 2020 – (M)ein besonderes Erlebnis“ zu finden!

Anschreiben zum (Schul-)Wochenende

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen unseres Abschlussjahrganges,

liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen aller Jahrgänge,

die sanfte und stufenweise Aufnahme des Schulbetriebes für den Abschlussjahrgang an der Sekundarschule der Stadt Warstein ist uns allen gemeinsam gelungen.

Ich möchte Ihnen /euch große Komplimente aussprechen:

  • Die Schülerinnen und Schüler erschienen in der Schule gut vorbereitet und hervorragend sensibilisiert.
  • Die Schülerinnen und Schüler verhielten sich auf dem Schulgelände, während der Unterrichtseinheiten und in den Pausen diszipliniert und motiviert.
  • Die Hygiene- und Verhaltensregeln wurden verinnerlicht und umgesetzt.
  • Die Lehr- und Lerndisziplin übertraf die Erwartungen in besonderem Maße.

Die Ergebnisse einer diesbezüglichen Schülerbefragung entnehmen Sie bitte dem unten angeführten Artikel.

Vielen Dank für Ihr/ euer Verständnis und die offenkundig vorhandene Sozialkompetenz aller Beteiligten.

Unser Leitgedanke „Hier zählt der Mensch!“ wird in dieser Ausnahmesituation beeindruckend in unsere alltägliche Lebenswelt übertragen.

Ich wünsche Ihnen/euch ein gesundes, sonniges und schönes Wochenende! Bitte denken Sie / ihr an die Schutzmaskenpflicht im ÖPNV am Montag!

Mit besten Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schule ab Montag geschlossen

Schule ab Montag, 16.03.2020, geschlossen

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler 

hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus im Schulbereich.

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

Die Schulen haben Kommunikationsmöglichkeiten mit den Eltern in den kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherzustellen.

ÜBERGANGSREGELUNGDamit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Einzelheiten regelt die Schulleitung.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen. Einzelheiten regelt die Schulleitung auf der Grundlage ihres Weisungsrechts (§ 59 Abs. 1 Satz 2 SchulG). Zu einer darüber hinaus gehend erforderlichen Anwesenheit vgl. Ziff. 4.

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 1 bis 6 erfasst.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie zeitnah!

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter

Schule-Eltern-Forum Jahrgang 7

Einladung zum Schule-Eltern-Forum des siebten Jahrganges

Datum: Mittwoch, 19.02.2020
Beginn: 19.00 – 20.00 Uhr
Ort: Foyer der Schulaula

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Formalia
  2. Aktuelle Lehr- und Lernsituation an der Sekundarschule der Stadt Warstein
  3. Anliegen der Klassenpflegschaften

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Schiffer
Schulleiter